Ob Abgaben von der Behörde noch festgesetzt werden können oder bereits verjährt sind, müssen stets im Einzelfall geprüft werden. Vom Grundsatz, dass die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt, gibt es nämlich zahlreiche Ausnahmen
2017-03-02
Ob Abgaben von der Behörde noch festgesetzt werden können oder bereits verjährt sind, müssen stets im Einzelfall geprüft werden. Vom Grundsatz, dass die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt, gibt es nämlich zahlreiche Ausnahmen
2017-03-02
Sollten im Zuge einer Prüfung Mängel festgestellt werden, so droht gemeinnützigen Vereinen der Verlust der abgabenrechtlichen Begünstigungen.
2017-03-02
Ab 1.4.2017 muss Ihre Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung verbunden sein. Diese Einrichtung kann eine sogenannte Signatur- oder Siegelerstellungseinheit sein. Sie "signiert" jeden Beleg elektronisch.
2017-03-02