Hauptwohnsitzbefreiung nur bis 1.000 m²

Das Bundesfinanzgericht hat die Ansicht der Finanzverwaltung, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nur bis zu 1.000 m² Grundstücksfläche zur Anwendung kommt, bestätigt.

MEV Verlag GmbH

2022-12-19

Umsatzsteuer: Wahlrechte und Fristen zu Jahresbeginn beachten!

Zu Beginn des Steuerjahres sollten insbesondere in der Umsatzsteuer Wahlrechte beachtet werden, die nur am Anfang des Jahres ausgeübt werden können.

MEV Verlag GmbH

2022-12-19

Senkung des Dienstgeberbeitrags ab 2023

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wird ab dem 1.1.2025 einheitlich von 3,9% auf 3,7% herabgesetzt. Allerdings kann bereits ab dem 1.1.2023 der verringerte Satz für den Dienstgeberbeitrag angewendet werden.

MEV Verlag GmbH

2022-12-19