Bestimmte landwirtschaftliche Bereiche sind von der Schließung der Gastronomie und Hotellerie besonders betroffen. Für sie gibt es einen Verlustersatz in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der seit 15.2.2021 bzw. 8.3.2021 bis spätestens 15.6.202
2021-03-23