25%-iger KöSt-Strafzuschlag bei mangelhafter Empfängerbenennung

Wird der Zahlungsempfänger nicht genannt, anerkennt die Finanz die Betriebsausgaben nicht. Kapitalgesellschaften kann dann ein 25%-iger Zuschlag zur Körperschaftsteuer vorgeschrieben werden.

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2018-02-22

Home-Office in Österreich als inländische Betriebsstätte?

Das Home-Office eines österreichischen Mitarbeiters kann eine inländische Betriebsstätte für ein ausländische Unternehmen mit allen steuerlichen Konsequenzen begründen.

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2018-02-22

Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze

Bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kann es zu unangenehmen Konsequenzen für Dienstnehmer und Dienstgeber kommen

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2018-02-22