Die für Unternehmen verpflichtende Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss startete am 7. November 2022 und zeitgleich mit dem Voranmeldestart gibt es Änderungen hinsichtlich des Zeitkorridors für die verpflichtende Voranmeldung sowie die Antragsfristen.
Bis auf Weiteres bleibt es unverändert beim Förderwettlauf für Unternehmen im Sinne eines „first come, first served“-Prinzips. Die Veröffentlichung konkreter Richtlinien bleibt nach wie vor abzuwarten. Wir bleiben für Sie dran!
Die Fristen für die Voranmeldung und Antragstellung wurden geändert und sind nunmehr in den folgenden Zeiträumen möglich:
Voranmeldung: ab 7.11.2022 bis 28.11.2022
Antragstellung: vom 29.11.2022 bis 15.2.2023
Weiters informiert die aws, dass in Ergänzung zum Energiekostenzuschuss ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung ist. Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von 2.000 Euro Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen.
HINWEIS: Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist für diese betroffenen Unternehmen (Energiemehrkosten < 6.666 Euro im Zeitraum 1.2.2022 – 30.9.2022) NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach der Ausarbeitung auf der aws-Homepage zur Verfügung gestellt.
Wir stellen Ihnen unten den Link zur aktuell auf der aws-Homepage verfügbaren, angepassten Information zum Energiekostenzuschuss zur Verfügung, wo Sie nunmehr auch eine Excel-Berechnungshilfe für den Energiekostenzuschuss finden (Basisstufe für Unternehmen mit Energie-, Strom- und Treibstoffbeschaffungskosten bis 16 Millionen Euro).
Link aws: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Wenn Sie eine persönliche Beratung von uns in Anspruch nehmen möchten bitten wir Sie, sich zeitnah an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei SBW zu wenden.
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