Neuerliche Covid-Förderungen zum 4. Lockdown

Ausfallsbonus III
  • für Zeiträume von November 2021 bis März 2022
  • bei mindestens 30% Umsatzausfall im November oder Dezember 2021 und bei mindestens 40% Umsatzausfall im Jänner bis März 2022
  • nach Branchenkategorie eine Ersatzrate von 10% bis 40%
  • Höchstbetrag € 80.000 pro Monat / Deckelung mit Kurzarbeitsbeihilfe
  • Beihilfenhöchstgrenze € 2,3 Mio.
  • Antrag bereits ab 10. des Folgemonats möglich, d.h. Ausfallsbonus III für November 2021 ist bereits ab 10.12.2021 beantragbar
  • Achtung: bei COVID-Verwaltungsstrafen Rückzahlungspflicht des Ausfallsbonus!
Verlustersatz
  • für Zeitraum von Jänner 2022 bis März 2022
  • bei Umsatzeinbruch von mindestens 40% zum Vergleichsmonat
  • Ersatzrate von 70% bis 90% des Verlustes, je nach Größe des Unternehmens
  • beantragbar ab Anfang 2022
  • Auszahlung erfolgt in bis zu zwei Tranchen, die separat beantragt werden müssen. Im Rahmen der ersten Tranche können 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden. Die zweite Tranche umfasst den Restbetrag von 30%, wobei aber auch allfällige Korrekturen im Zuge dieser Tranche zu berücksichtigen sind.
Härtefallfonds
  • für Zeitraum von November 2021 bis März 2022
  • Einkommensrückgang bedingt durch COVID-19: 11-12/2021: 30%, ab 2022 > 40% im Vergleich zur Vorkrisenzeit
  • 80% zuzüglich € 100 des Nettoeinkommenentgangs
  • mindestens € 600 (11-12/2021: € 1.100), maximal € 2.000
  • beantragbar: ab 01.12.2021 bis 02. 05.2022
Mittels Verordnung wurde zusätzlich die Frist für Anträge auf Fixkostenzuschuss 800.000 und für Anträge auf Verlustersatz um jeweils ein Quartal, somit bis 31.03.2022 verlängert.

Von

MEV Verlag GmbH