Erinnerung Beantragung Investitionsprämie

Sehr geehrter Klient, sehr geehrte Klientin!

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass Anträge auf Investitionsprämie bis spätestens 28.2.2021 einzubringen sind.

Die ersten Maßnahmen iZm den Investitionen (Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder Baubeginn der förderungsfähigen Investition) ist grds im Zeitraum von 01.08.2020 bis zum 28.2.2021 zu setzen. Auf Basis eines Ministerialbeschlusses vom 20.01.2021 soll die Frist für die erste Maßnahme bis zum 31.05.2021 verlängert werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, für Ihre begünstigten Anschaffungen seit 01.08.2020 bzw für die noch geplanten Investitionen fristgerecht den Antrag auf Investitionsprämie über den Fördermanager der aws zu stellen. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000 (exkl Umsatzsteuer) belaufen, wobei mehrere Investitionen in einem Antrag zusammengefasst werden können.

Sofern wir Sie dabei unterstützen sollen, bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme.

Freundliche Grüße,

Ihr SBW-Team

 

 

Von

MEV Verlag GmbH