Corona Kurzarbeit – Stand 16.3. 11.15 Uhr

 

 

 

 

 

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf der zwischen den Sozialpartnern getroffenen Vereinbarungen. Die eingereichten Kurzarbeitsanträge werden umgehend bearbeitet. Das AMS arbeitet mit Hochdruck an der notwendigen technischen Umstellung vom bisherigen Kurzarbeitsmodell auf das neue Modell.

Was ist die „Corona Kurzarbeit“

  • Neue, erleichterte Form der Kurzarbeit
  • Vorläufig für sechs Monate


Was ist das Ziel der Kurzarbeit?

  • Sicherung der Arbeitsplätze
  • Liquidität der Unternehmen erhalten
  • Bewährte Fachkräfte sichern

Ist Kurzarbeit für alle Unternehmen möglich?

Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich.

Was sind die Schritte, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit plant?

1. Schritt: Umgehende Verständigung des AMS über bestehende Beschäftigungsschwierigkeiten.
2. Schritt: Gespräche mit Betriebsrat, wenn vorhanden
3. Schritt: Sozialpartnervereinbarung (Wirtschaftskammer und Gewerkschaft)
4. Schritt: Einbringung des Antrages beim zuständigen AMS

Wie ist der Erstkontakt mit dem AMS möglich?
Der Erstkontakt mit dem AMS kann per Mail oder telefonisch erfolgen.

Welche Informationen werden vom AMS benötigt?

  • Genauer Beschäftigtenstand
  • Geplante Dauer der Kurzarbeit
  • Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Durchschnittliches Einkommen in den jeweiligen Einkommensgruppen
  • Geplante maximale Arbeitszeitreduktion

Kann die Arbeitszeit auch auf 0 Stunden reduziert werden?

  • Im gesamten Durchrechnungszeitraum kann die Arbeitszeit und somit das Entgelt um maximal 90 Prozent reduziert werden.
  • Dabei können aber auch längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden vereinbart werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0% Arbeitszeit, 1 Woche 60%.
  • Der Durchrechnungszeitraum darf nicht länger sein als der bewilligte Kurzarbeitszeitraum.

Muss der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub und sein gesamtes Zeitguthaben verbrauchen?

  • Bei der Corona-Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber ihren gesamten Urlaubsanspruch vergangener Urlaubsjahre und ihr gesamtes Zeitguthaben verbrauchen.
  • Bei einer Verlängerung der Kurzarbeit über drei Monate hinaus sind weitere drei Wochen Urlaubsanspruch zu konsumieren.
  • Das Urlaubsentgelt bemisst sich am Entgelt vor Kurzarbeit und ist vom Arbeitgeber zu tragen.

Wie viel Geld bekommt der Arbeitnehmer? Wie hoch sind die Nettoersatzraten?

Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS bemisst sich am Nettoentgelt des Arbeitnehmers vor Kurzarbeit und garantiert ein Mindesteinkommen:

  • Bis zu € 1.700,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 90% des bisherigen Nettoentgelts.
  • Bis zu € 2.685,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 85% des bisherigen Nettoentgelts.
  • Ab € 2.686,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 80% des bisherigen Nettoentgelts.
    Für Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt das AMS dem Arbeitgeber die Mehrkosten, die sich im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitszeit ergeben, nicht jedoch für den Einkommensteil darüber.


Muss der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?

In den Pauschalsätzen des AMS sind auch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge enthalten. Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers bemessen sich aber am Entgelt vor Kurzarbeit. Im neuen Kurzarbeitsmodell werden auch diese erhöhten Beiträge ab dem vierten Monat vom AMS übernommen.

Wie schnell kann das Kurzarbeitsmodell vereinbart werden?

Die Sozialpartner haben zugesagt, ab Abschluss der Gespräche auf betrieblicher Ebene (Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung) eine Sozialpartnervereinbarung innerhalb von 48 Stunden zu ermöglichen.

Wie lange ist die Förderdauer?

Zunächst drei Monate, bei Bedarf kann das Modell um weitere drei Monate verlängert werden.

Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter während Kurzarbeit kündigen? Wie lange muss der Arbeitgeber Mitarbeiter nach der Kurzarbeit behalten?

Der Arbeitgeber ist laut Sozialpartnereinigung verpflichtet, während Kurzarbeit und bis zu einem Monat nach Ende der Kurzarbeit den Beschäftigtenstand aufrechtzuerhalten. Bei besonderen Verhältnissen ist über den Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.

Von

MEV Verlag GmbH