Sofortmaßnahmen zur Unterstützung des Tourismusbetriebe – Stand 16.3. 14:20 Uhr

Antragsstellungen für betroffene Tourismusbetriebe sind ab sofort auf www.oeht.at möglich.
Die rasche und praxisnahe Umsetzung des Haftungspaketes ist ein Gebot der Stunde und wird zur Stabilisierung der heimischen Tourismusbranche beitragen. Die Bundesregierung stellt nach dem Beschluss im Ministerrat als Soforthilfe Überbrückungsfinanzierungen mit einem Haftungsrahmen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro für den heimischen Tourismus bereit. Die Abwicklung des Maßnahmenpakets startet somit ab 11.3.2020

Auch Mischbetriebe profitieren von den Sofortmaßnahmen

Vom Maßnahmenpaket profitieren auch Mischbetriebe, d.h. Busunternehmen, die auch ein Reisebüro angeschlossen haben (400 von 1.000 Busunternehmen haben auch ein Reisebüro) sowie Reisebüros, die kein Incoming-Geschäft haben, d.h. nur Gäste aus dem Inland aufweisen.

  • Diese Haftungsübernahme sichert die notwendige Liquidität zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebes.
  • Dadurch wird sichergestellt, dass trotz Stornierungen und Buchungsrückgängen Betriebe ihren laufenden Verpflichtungen (Löhne, Sozialversicherung, Warenbeschaffung etc.) nachkommen können.
  • Für diese Überbrückungsfinanzierungen wird ein Haftungsrahmen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro bereitgestellt.


Kostenübernahme für diese Haftung durch das Tourismusministerium

  • Die Betriebe ersparen sich die einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% und die Haftungsprovision von 0,8% fällig.
  • Für diese Haftungsbereitstellung durch die ÖHT fallen im Normalfall Kosten an.
  • Diese Kosten wird das Tourismusministerium in diesem besonderen Fall vollständig übernehmen.


Antragsstellungen für betroffene Tourismusbetriebe sind ab sofort auf www.oeht.at möglich.

Quelle: https://www.wko.at/service/coronavirus-ueberbrueckungsfinanzierung.html

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MEV Verlag GmbH