Antragsstellungen für betroffene Tourismusbetriebe sind ab sofort auf www.oeht.at möglich.
Die rasche und praxisnahe Umsetzung des Haftungspaketes ist ein Gebot der Stunde und wird zur Stabilisierung der heimischen Tourismusbranche beitragen. Die Bundesregierung stellt nach dem Beschluss im Ministerrat als Soforthilfe Überbrückungsfinanzierungen mit einem Haftungsrahmen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro für den heimischen Tourismus bereit. Die Abwicklung des Maßnahmenpakets startet somit ab 11.3.2020
Auch Mischbetriebe profitieren von den Sofortmaßnahmen
Vom Maßnahmenpaket profitieren auch Mischbetriebe, d.h. Busunternehmen, die auch ein Reisebüro angeschlossen haben (400 von 1.000 Busunternehmen haben auch ein Reisebüro) sowie Reisebüros, die kein Incoming-Geschäft haben, d.h. nur Gäste aus dem Inland aufweisen.
Kostenübernahme für diese Haftung durch das Tourismusministerium
Antragsstellungen für betroffene Tourismusbetriebe sind ab sofort auf www.oeht.at möglich.
Quelle: https://www.wko.at/service/coronavirus-ueberbrueckungsfinanzierung.html
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