Neue Finanzamts- und Sozialversicherungs-Organisation ab 2020

Finanzverwaltung

Derzeit gibt es in Österreich 40 Finanzämter und 9 Zollämter sowie besondere Organisationseinheiten wie Steuer- und Zollkoordination, Großbetriebsprüfung, Finanzpolizei und Steuerfahndung. Ab 1.7.2020 wird diese Struktur völlig neu aufgestellt.

Durch die Novellierung besteht die Bundesfinanzverwaltung dann aus:
1. den Abgabenbehörden des Bundes, nämlich
  • dem Bundesminister für Finanzen,
  • dem Finanzamt Österreich,
  • dem Finanzamt für Großbetriebe und
  • dem Zollamt Österreich,
2. dem Amt für Betrugsbekämpfung und
3. dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge

Finanzamt Österreich

Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde übertragen sind. Das betrifft alle mit der Erhebung von Abgaben (zB. ESt, USt, KöSt, aber auch Gebühren und Verkehrssteuern, Einheitsbewertung) zusammenhängenden Aufgaben. Die Organisationseinheiten der bisherigen Finanzämter werden künftig als Dienststellen des Finanzamtes Österreich fungieren. Da die örtliche Zuständigkeit aufgrund des einheitlichen Finanzamtes Österreich wegfällt, können zukünftig Anträge oder Steuererklärungen bei jeder beliebigen Dienststelle eingereicht werden.

Für große Unternehmen (Umsatzschwelle von € 10 Mio. Banken/Versicherungen, Privatstiftungen etc.) ist künftig das neue Finanzamt für Großbetriebe zuständig. Das Amt für Betrugsbekämpfung wird österreichweit für das gesamte Bundesgebiet tätig werden und umfasst die Geschäftsbereiche Finanzstrafsachen, Finanzpolizei, Steuerfahndung und Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit.

Sozialversicherung


In der Sozialversicherung wirkt sich bereits ab 1.1.2020 eine Änderung in der Organisation aus: die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist die Krankenversicherung für alle Personen, die bisher bei einer der neun Gebietskrankenkassen versichert waren. Darüber hinaus sind zukünftig auch die Versicherten der bisherigen Betriebskrankenkassen (mit Ausnahme der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe) bei der ÖGK versichert.
Die Umstellung erfolgt automatisch und gilt auch für mitversicherte Angehörige. Die Versicherten können wie gewohnt mit ihrer e-card zu ihrem Vertragsarzt gehen. Für Dienstgeber werden künftig österreichweit einheitliche Standards geschaffen, damit Dienstgeber alle wesentlichen Informationen aus einer Hand erhalten. Zu diesem Zweck wird etwa für bundeslandübergreifende Dienstgeber ein Single Point of Contact (SPOC) als Ansprechstelle eingerichtet.

Von

MEV Verlag GmbH