Verluste aus Fremdwährungskrediten

Entgegen der Finanzverwaltung und dem Bundesfinanzgericht (BFG) ist demnach der Verlust aus einem betrieblichen Fremdwährungskredit zur Gänze von der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage absetzbar.
Aufgrund dieses Erkenntnisses dürfen Unternehmer Kursverluste aus Fremdwährungskrediten steuerlich ungekürzt verwerten. Das bedeutet aber auch, dass Gewinne aus der Konvertierung ebenfalls zur Gänze steuerlich zu berücksichtigen sind.

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