Hauptwohnsitzbefreiung bei Genossenschaftswohnungen

Das Bundesfinanzgericht führte bei dieser Befreiungsbestimmung aus, dass während der fünfjährigen Mindest-Dauer nicht nur der Hauptwohnsitz in der veräußerten Wohnung gelegen sein muss, sondern die veräußerte Wohnung auch im Eigentum des Veräußerers gestanden haben muss. Die Zeit der Miete ist nicht in die Frist für die Hauptwohnsitzbefreiung einzubeziehen.
Dieses BFG-Erkenntnis ist jedoch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig, weshalb die endgültige Rechtsansicht abzuwarten bleibt.

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