Diese Meldungen umfassen Beträge von rd. € 3,3 Milliarden! Auf die Schweiz entfallen dabei 15.345 Meldungen bzw. rd. € 2,6 Mrd., auf Liechtenstein 3.844 Meldungen bzw. rd. € 701 Millionen.
2015 wurde ein Gesetz beschlossen, das die österreichischen Banken verpflichtet, bestimmte Kapitalzuflüsse auf österreichische Konten, die aus der Schweiz und aus Liechtenstein stammen, an die Finanzbehörde zu melden. Diese Überweisungen sind für die Behörde interessant, da sie davon ausgeht, dass Steuerpflichtige durch diese Überweisungen vermeiden wollten, unter die Nachversteuerungsregelungen der mit der Schweiz bzw. Liechtenstein in den Jahren 2011 bzw. 2012 abgeschlossenen Steuerabkommen zu fallen.
Selbstanzeige noch möglich
Laut Finanzminister Schelling werden nun die von den Banken übermittelten Daten analysiert, jedoch wurden in diesem Zusammenhang noch keine Prüfungsverfahren gegenüber Abgabepflichtigen eingeleitet. Sollten die Zuflussmeldungen im Zusammenhang mit noch nicht offengelegten Abgabenverkürzungen stehen, wäre auch jetzt noch eine Selbstanzeige möglich, da die von den Banken durchgeführten Meldungen für sich keine Verfolgungshandlungen oder Tatentdeckungen darstellen.
Eine Selbstanzeige sollte aber jedenfalls rasch erfolgen, da nicht absehbar ist, ab wann die Finanzbehörde mit konkreten Ermittlungen beginnen wird! Wir beraten Sie dazu umfassend.