Liebhaberei in der Land- und Forstwirtschaft

Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht werden als „Liebhaberei“ bezeichnet. Dennoch erwirtschaftete (Zufalls)Gewinne aus der Liebhaberei sind nicht steuerpflichtig, umgekehrt dürfen Verluste weder ausgeglichen noch vorgetragen werden. Auch im Bereich de

MEV Verlag GmbH

2023-06-19

Erklärungspflichten für Jungunternehmer

Als Neugründer steht man einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben, Fristen und Meldeverpflichtungen gegenüber. Eine verspätete Abgabe oder die Nichteinhaltung von Fristen kann empfindliche Säumniszuschläge oder Geldstrafen nach sich ziehen.

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2023-06-19

Angemessenheitsgrenze beim Elektro-KFZ

Aus einem Urteil des Bundesfinanzgerichtes (BFG) kann entnommen werden, dass die steuerliche Sinnhaftigkeit der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs einzelfallbezogen beurteilt werden sollte.

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2023-06-19